Widerrufsbelehrung
Grundsätzlich gilt, dass für Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden (sog. Fernabsatzgeschäfte) für Verbraucher*innen Widerrufsrecht bestehen kann.
Bei klassischen touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung, besteht kein Widerrufsrecht.
Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften außer Kraft gesetzt ist. Dies gilt auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher Haustürgeschäfte). Die entsprechende Norm findet sich in § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.