Fragen zum Thema Corona & Urlaub

  • Reisen nicht verboten, aber noch problematisch (z.B. durch Risikogebiet)?
    Sollten räumlich begrenzte Reisebeschränkungen verhängt werden, die entweder das Verlassen des Wohnortes eines Gastes oder das Anreisen auf die Insel Borkum regeln, so entfällt die Grundlage des Beherbergungsvertrages, und die Buchung wird kostenfrei aufgehoben, alle bereits gezahlten Beträge werden zeitnah erstattet.
    Eine entsprechende Aufhebung des Beherbergungsvertrages kann allerdings erst unmittelbar (ca. 2 Tage) vor Reiseantritt erfolgen, da sich erfahrungsgemäß kurzfristige Neubewertungen ergeben können.
  • Stornierungsbedingungen?
    • Restaurants und andere öffentliche Einrichtungen sind (weiterhin) geschlossen oder werden eingeschränkt betrieben, kann ich deshalb kostenfrei stornieren?
      Eine kostenfreie Stornierung ist in diesem Fall leider nicht möglich, da die Buchung einer unserer Unterkünfte unabhängig von der Nutzung örtlicher Infrastruktur (Gastronomie, Einzelhandel usw.) erfolgt.
    • Ich bin selbst an Corona (oder einer anderen Erkrankung) erkrankt, kann ich kostenfrei stornieren?
      Eine Stornierung wird in diesem Fall gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist immer sinnvoll.
      Alternativ können natürlich auch Personen aus Ihrem Umfeld den gebuchten Aufenthalt wahrnehmen.
    • Ich befinde mich in Quarantäne (selbst angeordnet / behördlich angeordnet) kann ich kostenfrei stornieren?
      Eine Stornierung wird in diesem Fall gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist immer sinnvoll.
    • Was ist mit meiner Reise, wenn ich aus meinem Land/ Bundesland nicht ausreisen darf?
      Wenn ein Grenzübertritt (international oder innerdeutsch) zur Eindämmung der Verbreitung beispielsweise des Corona-Virus‘ untersagt ist, bitten wir um die Einsendung des ausgefüllten Stornoformulars. wir werden dann zeitnah die rechtliche Konstellation abwägen und Ihnen einen kulanten Lösungsvorschlag unterbreiten.
  • Hat die Corona-Situation Auswirkungen auf die Zahlungsfristen (Zahlung z.B. erst kurzfristiger fällig als bisher?)
    Anzahlungen sind regulär entsprechend unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten.
  • Verschieben der Buchung in einen anderen Reisezeitraum möglich?
    Sollte Ihre Buchung von einem Beherbergungsverbot betroffen sein, können wir, alternativ zu einer kostenfreien Stornierung, auch nach Ihrem Wunsch eine Verschiebung auf einen anderen Zeitraum / ein anderes Objekt vornehmen.